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Honorar
Bei einfach oder durchschnittlich gelagerten Sachverhalten richtet sich das Honorar nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten betragen regelmäßig zwischen 700,00 und
1.500,00 Euro.
Bei umfangreicheren oder rechtlich komplexeren Angelegenheiten vereinbare ich mit dem
Mandanten eine aufwandsabhängige Vergütung. Die Vergütung erfolgt entweder als
Pauschalhonorar oder auf Grundlage eines Stundensatzes.
In bestimmten Fällen, insbesondere in Verfahren bei angeordneter Untersuchungshaft, kommt eine
gerichtliche Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht. Die Vergütung erfolgt dann ganz oder
teilweise aus der Staatskasse. Die Vereinbarung einer zusätzlichen Pauschale ist in solchen Fällen
üblich.
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